Fördermöglichkeiten für Privatpersonen



Für Ihr Vorhaben, im Ortskern ein bestehendes Gebäude zu sanieren oder ein neues Haus zu bauen, gibt es eine Reihe von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, die in Anspruch genommen werden können.

Generell gilt: Ein Antrag auf Förderung muss gestellt und bewilligt sein, bevor man mit einer Maßnahme beginnt! Ein Maßnahmenbeginn kann z.B. schon die Auftragsvergabe sein. Einen gesetzlichen Anspruch auf Fördermittel gibt es nicht. Sinnvoll ist es daher, frühzeitig Kontakt zur jeweiligen Bewilligungsstelle oder dem zuständigen Ansprechpartner aufzunehmen.

Erstbauberatung

Wer eine ältere Immobilie oder eine Baulücke im Innenort besitzt oder erwerben möchte und sich nicht sicher ist, ob sich die eigenen Vorstellungen vom Wohnen bei diesem Objekt verwirklichen lassen, kann eine kostenlose bzw. geförderte Erstberatung in Anspruch nehmen. Eine solche Beratung wird von verschiedener Seite angeboten, je nachdem in welchem Bereich das Objekt liegt. So gibt es Beratungangebote über die Dorferneuerung oder die Städtebauförderung; auch manche Kommunen haben ein eigenes Angebot (siehe unten).

Eine sogenannte Impulsbauberatung gibt es bei den beiden Gemeinde-Allianzen Sinngrund externer Linkund MainWerntalexterner Link.

Alle diejenigen, die über keinen der genannten Wege eine Beratung erhalten können, können sich nun an das Regionalmanagement wenden und über den Landkreis einen Beratungsgutschein externer Linkerhalten. 
 

Übersicht: Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, Steuerliche Aspekte bei Schaffung von Wohnraum

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Denkmalschutz

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:
Restaurierung, Erhalt und Sicherung von Denkmälern. Es kann ein Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Kosten gewährt werden, abhängig von der Anzahl der eingehenden Anträge und der Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
https://www.blfd.bayern.de/information-service/zuschuesse-steuer/index.htmlexterner Link

"Kleine" Denkmalpflege - Bezirk Unterfranken:
Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern. Es kann ein Zuschuss auf den denkmalpflegerischen Mehraufwand gewährt werden, abhängig von der Anzahl der eingehenden Anträge und der Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel; maximale Förderung 5.000 €.
https://www.bezirk-unterfranken.de/informationen/download/4194.Download---Kulturarbeit-und-Heimatpflege.htmlexterner Link

Ansprechpartner: Landratsamt Main-Spessart - Untere Denkmalschutzbehörde, Frau Alsheimer,
E-Mail: Denkmalschutz@Lramsp.de, (Tel. 09353 / 793 1223)

Dorferneuerung

Bayerisches Dorfentwicklungsprogramm - Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken:
Dorfgerechte Gestaltung von Maßnahmen;  Um-, An-, und Ausbaumaßnahmen bei Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden sowie Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen.
Voraussetzung: Das Anwesen liegt im festgesetzten Fördergebiet eines Dorferneuerungsverfahrens. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kommune auf.
www.ale-unterfranken.bayern.deexterner Link

Wohnungsbauförderung

Bayerisches Wohnungsbauprogramm zur Förderung von Eigenheim sowie Mietwohnraum im Zweifamilienhaus

Bau (Neubau, Gebäudeänderung und -erweiterung) sowie Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum in Form von Ein­familienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie von Mietwohnraum in Zweifamilien­häusern. Darlehen und Zuschüsse (Zuschuss für Kinder: 5.000 € / Kind, Zuschuss für den Zweiterwerb: 10 % der Gesamtkosten, max. 30.000 €).

Hinweis: Es sind besondere Einkommensgrenzen einzuhalten. Es besteht eine Belegungs­bindung für die Dauer von 15 Jahren. Mietwohnraum wird nur gefördert, wenn er von bestimmten Verwandten oder Pflege­kinder/-eltern bezogen wird.

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Bau (Neubau, Gebäudeänderung und -erweiterung) sowie Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum. Zinsverbilligtes Darlehen für 10 oder 15 Jahre oder 30-jährige Bindung mit Volltilgung; abhängig von den Einkommensverhältnissen.

Ansprechpartner:
Landratsamt Main-Spessart - Wohnbauförderung
Herr Schwab, Frau Christ
Tel.: 09353/793-1273
E-Mail: Wohnungsbaufoerderung@Lramsp.de

www.wohnen.bayern.deexterner Link und www.bayernlabo.deexterner Link

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Bayerisches Wohnungsbauprogramm zur Förderung von Mietwohnraum

Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern durch Neubau oder Gebäudeänderung und -erweiterung. Hinweis: Förderung erfolgt einkommensorientiert und nach Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs.

Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR)

Zinsverbilligtes Darlehen auf Basis von KfW-Programmen. Gebäude muss i.d.R. mind. 15 Jahre alt sein und mind. drei Mietwohnungen bzw. acht Pflegeplätze umfassen.

Ansprechpartner:
Regierung von Unterfranken - Wohnungswesen
Tel.: 0931/380-1446
www.regierung.unterfranken.bayern.deexterner Link

www.wohnen.bayern.deexterner Link und www.bayernlabo.deexterner Link

KfW-Programme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet verschiedene Kredite und Zuschüsse für Bau und Sanierung. Ansprechpartner für einen Kredit ist die jeweilige Hausbank.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten im Bereich Energieeffizienz finden Sie hier.externer Link

Kommunale Förderprogramme (auch im Rahmen von Städtebauförderung)

Einige Kommunen bieten finanzielle Unterstützung beim Kauf bzw. der Sanierung von Altbauten im Ortskern. Details zum jeweiligen Förderprogramm sind zu erfragen bei der entsprechenden Stadt / Gemeinde.

Förderprogramme sind aktuell bekannt für:
Arnstein, Burgsinn, Eußenheim, Fellen, Frammersbach, Gemünden, Gräfendorf, Gössenheim, Hasloch, Himmelstadt, Karlstadt, Kreuzwertheim, Lohr a.Main, Marktheidenfeld, Mittelsinn, Obersinn, Retzstadt, Rieneck, Roden, Steinfeld, Thüngen, Zellingen.


Steuerabschreibung

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Steuerabschreibungen nach vorheriger Abklärung mit der Kommune bzw. Fachbehörde möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch, wenn nicht im Vorfeld eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wurde.

§ 7h EStG: Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

§ 7i EStG: Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmälern