Fördermöglichkeiten für Privatpersonen
Für Ihr Vorhaben, im Ortskern ein bestehendes Gebäude zu sanieren oder ein neues Haus zu bauen, gibt es eine Reihe von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, die in Anspruch genommen werden können.
Generell gilt: Ein Antrag auf Förderung muss gestellt und bewilligt sein, bevor man mit einer Maßnahme beginnt! Ein Maßnahmenbeginn kann z.B. schon die Auftragsvergabe sein. Einen gesetzlichen Anspruch auf Fördermittel gibt es nicht. Sinnvoll ist es daher, frühzeitig Kontakt zur jeweiligen Bewilligungsstelle oder dem zuständigen Ansprechpartner aufzunehmen.
Erstbauberatung
Wer eine ältere Immobilie oder eine Baulücke im Innenort besitzt oder erwerben möchte und sich nicht sicher ist, ob sich die eigenen Vorstellungen vom Wohnen bei diesem Objekt verwirklichen lassen, kann eine kostenlose bzw. geförderte Erstberatung in Anspruch nehmen. Eine solche Beratung wird von verschiedener Seite angeboten, je nachdem in welchem Bereich das Objekt liegt. So gibt es Beratungangebote über die Dorferneuerung oder die Städtebauförderung; auch manche Kommunen haben ein eigenes Angebot (siehe unten).
Eine sogenannte Impulsbauberatung gibt es bei den beiden Gemeinde-Allianzen Sinngrund und MainWerntal.
Alle diejenigen, die über keinen der genannten Wege eine Beratung erhalten können, können sich nun an das Regionalmanagement wenden und über den Landkreis einen Beratungsgutschein erhalten.
Übersicht: Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, Steuerliche Aspekte bei Schaffung von Wohnraum
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Denkmalschutz
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:
Restaurierung, Erhalt und Sicherung von Denkmälern. Es kann ein Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Kosten gewährt werden, abhängig von der Anzahl der eingehenden Anträge und der Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
https://www.blfd.bayern.de/information-service/zuschuesse-steuer/index.html
"Kleine" Denkmalpflege - Bezirk Unterfranken:
Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern. Es kann ein Zuschuss auf den denkmalpflegerischen Mehraufwand gewährt werden, abhängig von der Anzahl der eingehenden Anträge und der Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel; maximale Förderung 5.000 €.
https://www.bezirk-unterfranken.de/informationen/download/4194.Download---Kulturarbeit-und-Heimatpflege.html
Ansprechpartner: Landratsamt Main-Spessart - Untere Denkmalschutzbehörde, Frau Alsheimer,
E-Mail: Denkmalschutz@Lramsp.de, (Tel. 09353 / 793 1223)
Dorferneuerung
Bayerisches Dorfentwicklungsprogramm - Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken:
Dorfgerechte Gestaltung von Maßnahmen; Um-, An-, und Ausbaumaßnahmen bei Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden sowie Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen.
Voraussetzung: Das Anwesen liegt im festgesetzten Fördergebiet eines Dorferneuerungsverfahrens. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kommune auf.
www.ale-unterfranken.bayern.de
Wohnungsbauförderung
Bayerisches Wohnungsbauprogramm zur Förderung von Eigenheim sowie Mietwohnraum im Zweifamilienhaus
Bau (Neubau, Gebäudeänderung und -erweiterung) sowie Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie von Mietwohnraum in Zweifamilienhäusern. Darlehen und Zuschüsse (Zuschuss für Kinder: 5.000 € / Kind, Zuschuss für den Zweiterwerb: 10 % der Gesamtkosten, max. 30.000 €).
Hinweis: Es sind besondere Einkommensgrenzen einzuhalten. Es besteht eine Belegungsbindung für die Dauer von 15 Jahren. Mietwohnraum wird nur gefördert, wenn er von bestimmten Verwandten oder Pflegekinder/-eltern bezogen wird.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Bau (Neubau, Gebäudeänderung und -erweiterung) sowie Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum. Zinsverbilligtes Darlehen für 10 oder 15 Jahre oder 30-jährige Bindung mit Volltilgung; abhängig von den Einkommensverhältnissen.
Ansprechpartner:
Landratsamt Main-Spessart - Wohnbauförderung
Herr Schwab, Frau Christ
Tel.: 09353/793-1273
E-Mail: Wohnungsbaufoerderung@Lramsp.de
www.wohnen.bayern.de und www.bayernlabo.de
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Bayerisches Wohnungsbauprogramm zur Förderung von Mietwohnraum
Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern durch Neubau oder Gebäudeänderung und -erweiterung. Hinweis: Förderung erfolgt einkommensorientiert und nach Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs.
Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR)
Zinsverbilligtes Darlehen auf Basis von KfW-Programmen. Gebäude muss i.d.R. mind. 15 Jahre alt sein und mind. drei Mietwohnungen bzw. acht Pflegeplätze umfassen.
Ansprechpartner:
Regierung von Unterfranken - Wohnungswesen
Tel.: 0931/380-1446
www.regierung.unterfranken.bayern.de
www.wohnen.bayern.de und www.bayernlabo.de
KfW-Programme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet verschiedene Kredite und Zuschüsse für Bau und Sanierung. Ansprechpartner für einen Kredit ist die jeweilige Hausbank.
- Wohneigentumsprogramm - Kredit (Programm 124)
- Wohneigentumsprogramm - Genossenschaftsanteile - Kredit (Programm 134)
- Baukindergeld - Zuschuss (Programm 424)
- Erneuerbare Energien - Standart, Kredit (Programm 270)
- Energieeffizient Sanieren:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude, Kredit (Programm 261)
- Investitionszuschuss Brennstoffzelle (Programm 433) - die Förderung wurde eingestellt
- NEU: „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb; Programm 308)
- Altersgerecht Umbauen
- Kredit (Programm 159)
- Investitionszuschuss (Programm 455)
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten im Bereich Energieeffizienz finden Sie hier.
Kommunale Förderprogramme (auch im Rahmen von Städtebauförderung)
Einige Kommunen bieten finanzielle Unterstützung beim Kauf bzw. der Sanierung von Altbauten im Ortskern. Details zum jeweiligen Förderprogramm sind zu erfragen bei der entsprechenden Stadt / Gemeinde.
Förderprogramme sind aktuell bekannt für:
Arnstein, Burgsinn, Eußenheim, Fellen, Frammersbach, Gemünden, Gräfendorf, Gössenheim, Hasloch, Himmelstadt, Karlstadt, Kreuzwertheim, Lohr a.Main, Marktheidenfeld, Mittelsinn, Obersinn, Retzstadt, Rieneck, Roden, Steinfeld, Thüngen, Zellingen.
Steuerabschreibung
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Steuerabschreibungen nach vorheriger Abklärung mit der Kommune bzw. Fachbehörde möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch, wenn nicht im Vorfeld eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wurde.
§ 7h EStG: Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
§ 7i EStG: Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmälern